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Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen wurde am 29. Juni 2015 unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung des Abkommens ist die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland eingetreten. Ziel des Gesetzes ist es, durch die parlamentarische Zustimmung die innerstaatliche Anwendbarkeit des Abkommens herbeizuführen.

Die Rechtshilfe zwischen beiden Staaten erfolgt derzeit nur vertragslos auf der Grundlage des Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (im Folgenden: IRG). Ein solches Rechtshilfegesetz trat auch für die Republik Kosovo im Jahr 2013 in Kraft. Die jeweils national geregelten Verfahren sind allerdings nicht auf die Besonderheiten des deutsch-kosovarischen Verhältnisses abgestimmt.

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