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Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung - VSBInfoV

Die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63) ist bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Artikel 14 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 1) verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 9. Januar 2016 dafür zu sorgen, dass Verbraucherschlichtungsstellen auf ihren Webseiten einen Link auf die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung einstellen. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) legt die zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen fest.

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