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Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes

Mit Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) hat die Bundeskanzlerin die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gelegen hat, auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übertragen. Das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz, das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Gesetz) sowie diverse Rechtsverordnungen sind daher anzupassen.

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