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Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Seit dem 1. September 2007 erhalten Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind (sogenannte Opferrente).

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