Navigation und Service

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein

Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ABl.L 201vom 27.07.2012, S. 107; L 344 vom 14.12.2012, S.3; L 41 vom 12.02.2013, S. 16, L 60 vom 02.03.2013, S. 140 - ErbVO). die ErbVO ist ab dem 17. August 2015 anzuwenden.

-

HinweisCookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite automatisch technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz