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Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998

Das Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998 wird durch das Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof vom 21. Juni 2002 ergänzt. Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet nach diesem Gesetz und dem Römischen Statut in Zukunft mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammen.

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