Das Bundesministerium der Justiz stellt mit der digitalen Klage für Fluggastreche einen innovativen Onlinedienst rund um das Thema Fluggastrechte zur Verfügung. Mit dem Onlinedienst können sich Bürgerinnen und Bürger schnell und einfach über mögliche Ansprüche bei Flugproblemen (Verspätung, Annullierung oder Nicht-Beförderung) sowie über mögliche Handlungsoptionen zur Geltendmachung dieser Ansprüche informieren. Sie haben zudem die Möglichkeit, mithilfe eines digitalen Eingabesystems eine Klage zu erstellen. Diese kann anschließend bei einem der derzeit sieben Amtsgerichte, die sich an dem Pilotversuch beteiligen, digital eingereicht werden. Das Pilotvorhaben ist Teil des Projekts „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“.
Fragen und Antworten zum Thema
Was ist die digitale Klage für Fluggastrechte?
Warum beschränkt sich der Onlinedienst auf Fluggastrechte?
Wer kann die digitale Klage für Fluggastrechte nutzen?
Können auch Rechtsanwältinnen und -anwälte den Onlinedienst nutzen?
Wurde der Onlinedienst vorher getestet?
Wie kann die Klage bei Gericht eingereicht werden?
Können mit dem Onlinedienst erstellte Klagen bei allen Amtsgerichten eingereicht werden?
Welche Gerichte sind als Pilotgerichte dabei?
Was passiert, wenn eine Klage bei einem nicht zuständigen Gericht eingereicht wird?
Was passiert mit der digitalen Klage, wenn diese bei einem der Pilotgerichte eingeht?
Was bringt die digitale Klage für die teilnehmenden Gerichte?
An wen können Bürgerinnen und Bürger sich bei Problemen mit dem Onlinedienst wenden?
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