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Die Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten („Mietpreisbremse“) in der gerichtlichen Praxis, 2019

BMJV

Das am 1. Juni 2015 in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz sieht eine Evaluierung der Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten nach einer Mindestdauer von drei Jahren vor. Die vorliegende Darstellung konzentriert sich auf die Erfahrungen der gerichtlichen Praxis.

Die Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten („Mietpreisbremse“) in der gerichtlichen Praxis, 2019 (PDF, 1.007KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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