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Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs

Das Internet spielt bei der Verbreitung von Kinderpornografie eine besondere Rolle, weil die darüber angebotenen Inhalte weltweit für eine unbestimmte Vielzahl von Nutzern zugänglich sind. Jeder Klick, der den Internetnutzer auf eine Missbrauchsdarstellung führt, verletzt erneut die Rechte der vom Missbrauch betroffenen Kinder (Reviktimisierung). Aus diesem Grund setzt die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 17/8001), neben der konsequenten Strafverfolgung bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im und über das Internet, auf das Löschen dieser Inhalte im Internet.

Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs(PDF, 430KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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